Ab 2020 müssen alle Praxisanleiter*innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung).
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe/für Notfallsanitäter.

 Anleiten von Mitarbeitern und Auszubildenden mit Migrationshintergrund (1 tägig)
Es werden Bewegungs- und Körpererfahrung sowie Koordination und Kondition auf langsame und sanfte Weise trainiert, Dehn- und Kräftigungsübungen im Stehen und Sitzen erfahren und zwischendurch wird immer wieder entspannt.
Es werden Bewegungs- und Körpererfahrung sowie Koordination und Kondition auf langsame und sanfte Weise trainiert, Dehn- und Kräftigungsübungen im Stehen und Sitzen erfahren und zwischendurch wird immer wieder entspannt.