Wir bilden Ihre Mitarbeiter praxisbezogen nach der technischen Regel für Arbeitsstätten A2.2 und der DGUV Information 205-023 aus
Zielgruppe
Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Interessierte.
Sie erhalten bei uns die fachlich hochwertige Ausbildung zum Brandschutzhelfer kombiniert mit der Ausbildung
zum Evakuierungshelfern. Die Kosten hierfür können "Nicht" von der BG oder UVT getragen werden. Daher ist das Abrechnungsformular nicht nötig.