Die Ausbildungsdauer der Erste Hilfe-Grundausbildung und -Fortbildung nach § 26 BGV A1 beträgt jeweils 1 Tag mit 9 UE à 45 min.
Die Kosten der Erste Hilfe-Grundausbildung und -Fortbildung nach § 26 BGV A1 trägt zumeist Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Die Abrechnung übernehmen wir für Sie. Hier finden Sie das BG-Abrechnungsformular als Vorlage.
Hinweis: Teilnehmer, welche über die BGW abgerechnet werden sollen, müssen vorab online das Abrechnungsformular hier ausfüllen! Teilnehmer über BGN oder die Unfallkasse beantragen die Übernahme bitte ebenso vorab.
Wenn Sie eine Erste Hilfe-Schulung für PKW, Motorrad oder Moped sowie LKW und Bus (Personenbeförderungsschein) in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte folgende Informationen:
Die Ausbildungsdauer der Erste-Hilfe-Schulung für Fahranfänger beträgt jeweils 1 Tag mit 9 UE à 45 min.
Die Kursgebühr beträgt 45,- € im Grundpaket
Achtung: Ab 6 angemeldeten Teilnehmern können wir die Durchführung des Kurses garantieren. Unter dieser Grenze kann der Kurs ggf. abgesagt werden.