Der Einsatz von VBG-anerkannten Betriebssanitätern ist überwiegend in größeren Unternehmen sowie Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential vorgeschrieben.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27 DGUV Vorschrift 1) mit
– mehr als 1500 anwesenden Versicherten
– mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
– mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen.
Um in einem Betrieb als Betriebssanitäter tätig werden zu können ist das Absolvieren eines 63 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassenden Betriebssanitätergrundlehrganges sowie eines 32 UE umfassenden Aufbaulehrganges gemäß berufsgenossenschaftlichen Richtlinien notwendig.
Der Grundlehrgang umfasst die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen, die zur optimalen Erfüllung der Aufgaben als Betriebssanitäter notwendig sind.