Um eine reibungslose Dokumentation und Abrechnung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zu ermöglichen, erfragen Sie vor einer Anmeldung die für Ihr Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer und geben diese in der Anmeldung mit an.
Wird die Berufsgenossenschaft und Ihre Mitgliedsnummer vorab mit eingegeben, können wir Ihrem Betrieb vorab ein BG Kostenübernahmeformular zusenden was Sie bitte gespempelt und unterschrieben zum Kurs mitbringen.
(WIchtig) Für Unternehmen der Berufsgenossenschaften BGN, BGW und der UK NRW muss die Kostenübernahme im Vorfeld beantragt werden.
Link: Antrag BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Link: Antrag BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Link: Antrag Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende gilt als Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev), und wird somit für Fahrschüler aller Führerscheinklassen vom Strassenverkehrsamt anerkannt.