Die Kosten für unsere betrieblichen Erste-Hilfe-Kurse können über einen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) übernommen werden. Bitte klären Sie mit Ihrem Versicherungsträger die genauen Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
"Betriebliche Ersthelfer" in Firmen, Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Die Mindestanzahl von Ersthelfern wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt.
Die Gebühren für die Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder vom Unfallversicherungsträger übernommen. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von mindestens 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung oder -Auffrischung wiederholt werden.