Fortbildung für betriebliche Brandschutzhelfer:innen gem. § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023. Laut Vorgabe der DGUV hat die Fortbilung der Brandschutzhelfer:innen alle 2-5 Jahre zu erfolgen.
In der Fortbildung wird das theoretische Wissen aus dem Grundlehrgang vertieft und ggf. um Neuerungen ergänzt. Die Fortbildung schließt mit einer praktischen Löschübung ab.
Dauer: |
4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
(entspricht 4 Zeitstunden inklusive Pausenzeiten) |
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Teilnahmegebühr: | 110,- EUR |
Abrechnungsformen: | - Zahlung per Rechnung (Kostenübernahme) |
- Zahlung per Überweisung | |
- Zahlung per Paypal |