Für Unternehmen der Berufsgenossenschaften BGN, BGW und der UK NRW muss die Kostenübernahme im Vorfeld beantragt werden.
Link: Antrag BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Link: Antrag BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Link: Antrag Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Fahrschüler aller Führerscheinklassen:
Die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende gilt als Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev), und wird somit für Fahrschüler aller Führerscheinklassen vom Strassenverkehrsamt anerkannt.
Bitte wählen Sie bei der Anmeldung die Teilnehmergebühr von 35,00 € für Fahrschüler aus, Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Rechnung per Mail, bitte bringen Sie am Kurstag Ihren Ausweis mit.