Brandschutzhelfer
Wir bilden Ihre Mitarbeiter gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen, sowie Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“, der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 und der DGUV Information 205-023 praxisorientiert aus.
Jeder Betrieb, vom Einzelunternehmer bis hin zum Weltkonzern muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen, die Vorschrift spricht von 5% des Personals im Unternehmen inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Kursinhalte:
· Rechtliche Grundlagen
· Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
· Vorbeugender Brandschutz
· Erklärung der Brandklassen
· Löschmittel und Löschwirkung
· Vorgehensweise beim Löschen
· Die Brandschutzordnung / Verhalten im Brandfall
· Flucht- und Rettungswege
· Aufgaben des Brandschutzhelfers
· Praktische Feuerlöschübung mit einem Handfeuerlöscher und ggf. Löschdecke
Umfang: 3 Unterrichtseinheiten
Kosten: 600,00 € pro Gruppe (max. 10 TN)
75,00 € pro Teilnehmer bei Einzelbuchung
Kursorte: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb oder Sie kommen zu uns in unsere Räume.
Zum Abschluss bekommt jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
weitere Infos unter: 0214 73458298 oder info@bildungsakademie.nrw