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Erste Hilfe Auffrischung/Fortbildung
Die DGUV und die Berufsgenossenschaften schreiben einem Unternehmen in §26, die Zahl und die Ausbildung der Ersthelfer in Absatz 3 vor.
Betriebliche Ersthelfer sollen alle 2 Jahre ein Erste-Hilfe Training/Fortbildung besuchen. Kosten entstehen, dabei nicht, da wir direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen. Während des Kurses werden die wichtigsten Grundlagen wiederholt und ihre Fragen beantwortet. Darüber hinaus können Sie Ihre aufgefrischten Kenntnisse in Fallbeispielen vertiefen.
Für die Kostenerstattung reicht das ausgefüllte Abrechnungsformular für betriebliche Erste Hilfe oder Gutscheine der Unfallkasse aus.
Diesen Kurs bieten wir auch gern in Ihrem Unternehmen als "Inhouse-Kurs" an.
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