Herzlich Willkommen bei Ihrer Kursanmeldung!
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme an einem unserer Kurse entschieden haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Erste Hilfe, Brandschutz und Arbeitsschutz bieten wir praxisnahe Schulungen auf höchstem Niveau – für Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen.
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Ihr Team der
NRR Notfallschulungen Rhein-Ruhr & NRR Safety GmbH
Die Atemschutzunterweisung nach erfolgter Ausbildung dient der regelmäßigen Auffrischung und Sicherstellung der Handlungssicherheit von Beschäftigten, die Atemschutzgeräte benutzen.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 und § 15 ArbSchG) sowie der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte vor der Benutzung und mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Beschäftigte wiederum sind verpflichtet, die bereitgestellten Atemschutzgeräte bestimmungsgemäß zu verwenden.
Die Unterweisung richtet sich an Personen, die bereits eine Atemschutzausbildung absolviert haben, und vermittelt praxisnah die korrekte Auswahl, Handhabung, Nutzung und Pflege von Atemschutzgeräten. Ziel ist es, Gesundheitsgefahren zu minimieren und die sichere Anwendung im Arbeitsalltag zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen (ArbSchG, DGUV)
Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
Arten von Atemschutzgeräten und Einsatzgrenzen
Auswahl des geeigneten Atemschutzes
Richtige Benutzung und Trageweise
Dichtprüfung (Sitz- und Dichtigkeitskontrolle)
Pflege, Wartung und Aufbewahrung
Verhalten bei Störungen und Notfällen
Praxisnahe Wiederholung der Handhabung
Beschäftigte mit Atemschutzpflicht
Mitarbeitende in Industrie, Handwerk und Bauwesen
Instandhaltungs-, Reinigungs- und Wartungspersonal
Personen mit bereits absolvierter Atemschutzausbildung
Abgeschlossene Atemschutzausbildung
Gültige arbeitsmedizinische Vorsorge (z. B. G 26, sofern erforderlich)
Körperliche Eignung für das Tragen von Atemschutzgeräten
Format: Pflichtunterweisung
Dauer: ca. 60–90 Minuten
Durchführung: Präsenz
Intervall: mindestens jährlich
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Unterweisungsnachweis Atemschutz, der den gesetzlichen Anforderungen gemäß ArbSchG und DGUV Regel 112-190 entspricht.