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Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Teilnahme an einem unserer Kurse entschieden haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Erste Hilfe, Brandschutz und Arbeitsschutz bieten wir praxisnahe Schulungen auf höchstem Niveau – für Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen.
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Ihr Team der
NRR Notfallschulungen Rhein-Ruhr & NRR Safety GmbH
Die jährliche Evakuierungsübung dient der praktischen Überprüfung und Festigung der betrieblichen Maßnahmen zur sicheren Räumung von Gebäuden im Gefahrenfall (z. B. Brand, Rauchentwicklung, Gasaustritt).
Ziel der Übung ist es, Beschäftigte mit den Flucht- und Rettungswegen, dem Alarmierungsablauf sowie dem richtigen Verhalten im Gefahrenfall vertraut zu machen. Gleichzeitig werden die organisatorischen Maßnahmen des Unternehmens auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Die Durchführung von Evakuierungsübungen ist Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutz- und Brandschutzkonzeptes und wird von Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und Versicherern regelmäßig gefordert.
Die Verpflichtung zur Durchführung und Organisation von Evakuierungsübungen ergibt sich insbesondere aus folgenden Vorschriften:
§ 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber (bzw. Geschäftsführer) ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
§ 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Der Arbeitgeber hat Maßnahmen für Notfälle zu treffen, insbesondere für:
Brandbekämpfung
Evakuierung der Beschäftigten
Benennung und Unterweisung geeigneter Personen
โก๏ธ Evakuierungsübungen sind ein zwingender Bestandteil dieser Notfallmaßnahmen.
§ 4 Abs. 4 ArbStättV
Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 konkretisiert die gesetzlichen Pflichten und empfiehlt ausdrücklich:
„Es sind regelmäßig Räumungsübungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass sich alle Beschäftigten im Gefahrenfall richtig verhalten.“
Die Anforderungen werden zusätzlich durch die Empfehlungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gestützt, insbesondere im Zusammenhang mit:
betrieblichem Brandschutz
Unterweisung der Beschäftigten
Organisation von Notfallmaßnahmen
Der Geschäftsführer ist verantwortlich für:
Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
Sicherstellung geeigneter Flucht- und Rettungswege
Unterweisung der Beschäftigten
Dokumentation der Übung
Ableitung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
โก๏ธ Eine Nichtdurchführung kann im Schadensfall haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Auslösung des Alarms
Räumung des Gebäudes über Fluchtwege
Sammelstellenorganisation
Vollzähligkeitskontrolle
Verhalten von Evakuierungs- & Brandschutzhelfenden
Nachbesprechung und Dokumentation
Intervall: mindestens 1× jährlich empfohlen
Format: Präsenz / reale Übung
Durchführung: angekündigt oder unangekündigt
Dauer: abhängig von Objektgröße
Nach der Übung erfolgt eine schriftliche Dokumentation, z. B.:
Datum & Uhrzeit
Beteiligte Personen
Ablauf & Dauer
Auffälligkeiten
Verbesserungsmaßnahmen
Diese dient als Nachweis gegenüber Behörden, BG, Versicherern und im Rahmen von Audits.