Wer in der Rettung andere Notfallsanitäteranwärter/innen in der Praxis anleiten möchte, bedarf nach der
Notfallsanitäter-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - NotSan-APrV eine mind. 300 stündige Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in.
Inhalt:
- Entwicklungspsychologie des Jugend- und Erwachsenenalters
- Lernpsychologie, Selbstgesteuertes Lernen
- Motivationspsychologie, Umgang mit Lernschwierigkeiten
- Didaktik und Methodik, Planung und Gestaltung von Anleitungsprozessen
- Berufliche Sozialisation
- Schlüsselqualifikationen und Handlungskompetenz
- Lernbegleitung und Beratung, Analyse von Lernzielen
- Rollenkompetenz, Selbstbild, Zeitmanagement
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Anleitung in besonderen Situationen
- Beurteilungssysteme und Prüfungen: Planung, Durchführung, Verfahren, Leistungsmessung
- Konfliktmanagement
- Qualitätsmanagement
- Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der praktische Ausbildung
- Recht: Haftungsrechts, Arbeitsrecht, Jugendarbeitsschutzgesetz, Krankenpflegegesetz, landesspezifische Verordnungen
Voraussetzungen:
- Notfallsanitäter oder
- Rettungsassistent
Dauer: 300 Stunden
Förderung: BFD, Finanzierung