Die angebotenen Erste-Hilfe-Kurse sind für Führerscheinbewerber und Betriebliche Ersthelfende von der Verkehrsbehörde und Berufsgenossenschaft anerkannt. (beachten Sie hierzu die weiteren Informationen in den Kursinhalten)
ERSTE HILFE BEI KINDERNOTFÄLLEN
Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen verursachen Schmerzen und Angst. Sie können das Leben gefährden.
Notfälle ereignen sich in allen Lebensbereichen: im Haushalt, im Verkehr, bei der Arbeit, bei Sport und Spiel.
Die meisten Notfälle werden beobachtet oder schnell entdeckt. Bei Notfällen im Kindesalter sind auch Eltern und andere Personen, die zuerst mit dem Notfall konfrontiert werden, aus Unkenntnis oft unsicher.
Auch bei Notfällen im Kindesalter kann mit einfachen Maßnahmen der Ersten Hilfe Leben gerettet oder zumindest einer Verschlimmerung vorgebeugt werden.
Erste Hilfe zu leisten ist einfach. Sie ist immer eine Soforthilfe im Notfall, die jeder leisten kann und die von jedem gefordert wird, der zuerst den Notfall erkennt.
Es gibt keinen Grund, nicht zu helfen. Aufgrund meist einfach erkennbarer und eindeutiger Zeichen sowie gezielter Kontrollen ist eine Beurteilung bestehender oder drohender Gefahren möglich, um sofort zielgerichtet zu handeln.
Richtiges Handeln im Notfall erlernen Sie in einem Lehrgang, in dem Sie die praktisch anwendbaren Erste-Hilfe-Maßnahmen erklärt und gezeigt bekommen sowie aufgefordert werden, diese zu üben.
Nach der Teilnahme an einem Lehrgang zur Ersten Hilfe bei Kindernotfällen beherrschen Sie die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Kindernotfällen, den richtigen Notruf und weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe. Sie sind als Ersthelfer ein wichtiger Teil der Rettungskette. Machen Sie von den Ausbildungsangeboten des DRK-Kreisverbandes Stade Gebrauch.
Die Teilnahme gilt NICHT als Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).