Aufgrund der akuellen Corona-Verfügungen werden wir die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung bis zunächst
30. April 2021 einstellen.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung (= Ausbildung-/Fortbildung für betriebliche Ersthelfende) mit 9 UE deckt alle Führerscheinklassen, die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer sowie den Nachweis von Erste-Hilfe-Kenntnissen für Trainer- und Übungsleiterlizenzen ab.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist deutlich zielgruppenorientierter gestaltet. Hierfür stehen optionale Themen zur Verfügung, die anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen ausgewählt werden können. Auch Erste-Hilfe-Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder können dann im Rahmen der Fortbildungen abgedeckt werden.
Seit April 2015 ist die Erste-Hilfe-Ausbildung auf 9 Unterrichtseinheiten (UE) gestrafft worden und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung, auf 9 UE ausgeweitet. In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Themenfeldern, u.a. im Bereich der Reanimation, deutliche Vereinfachungen ergeben. Der Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (LSM) wurde durch die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE ersetzt.
Wünschen Sie die Abrechnung Ihrer Lehrgangskosten durch uns mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, so füllen Sie bitte das hier bereit gestellte Anmeldeformular Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer aus und bringen es im Original zum Lehrgang mit. Bitte beachten Sie ggf. das besondere Anmelde- und Genehmigungsverfahren der BG Wohlfahrt und Gesundheitswesen -
Rufen Sie uns dazu gerne an. Vielen Dank!
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