Aktuelles & Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass manche Berufsgenossenschaften die Kosten nur übernehmen, wenn vorher ein Kostenübernahmeantrag gestellt wurde (z.B. bei Bildungsträgern). Wenn dies auf Ihren Betrieb zutrifft, geben Sie die Kostenübernahmeerklärung bitte zusammen mit der BG-Liste beim Seminarleiter ab. Wenn uns die Formulare bei Seminarende nicht vorliegen, kann eine Kostenübernahme durch die BG nicht erfolgen, es gelten unsere AGB.
Die Listen müssen: