Die Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen liegt im originären Interessenbereich von Feuerwehren. Neben Leistung von Erster Hilfe ist auch für bestimmte Lehrgänge ein Nachweis einer Ersthelfer-Ausbildung Vorraussetzung. Ziel der 16-stündigen Ausbildung ist es u.a., eine einheitliche und qualitätsgesicherte Ausbildung zu ermöglichen, um auf die Einsatzerfordernisse im Feuerwehrdienst optimal vorbereitet zu sein. Daher ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UE und die zusätzliche feuerwehrspezifische Ersthelfer-Ausbildung mit 7 UE in den Feuerwehren verpflichtend.