Betriebliche Ersthelfer in Firmen, Unternehmen, Kindertagesstätten oder Schulen sind verpflichtet in Abständen von 2 Jahren die Erste-Hilfe-Ausbildung durch diesen Lehrgang aufzufrischen. Erfolgt dies nicht, verfällt der Status als Ersthelfer und es muss eine neue Grundausbildung erfolgen. Die Gebühren für den Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger übernommen. Ggf. ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
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