Abschlusslehrgang zum Desinfektor / zur Desinfektorin (§17/3 IfSG)
Voraussetzung
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Online-Lehrgang erhalten Sie von der Franz-Heinzmann-Akademie (www.franz-heinzmann-akademie.de) den Sachkundenachweis nach § 17 Infektionsschutzgesetz.
Der erfolgreiche Online-Lehrgang wird vollständig als theoretische Ausbildung angerechnet, so dass Sie keine schriftliche oder mündliche Prüfung mehr absolvieren müssen. Es geht, wie Sie dem Seminarplan entnehmen können, um die Praxis:
Seminarplan des Praktischen Abschlusslehrgangs zum Desinfektor*
Tag 1: 9.00 bis 13.00 Uhr
• Praktische Maßnahmen
o Hygienische Händedesinfektion
o Instrumentendesinfektion
o Hautdesinfektion vor einer Punktion
o Flächendesinfektion nach Listen RKI / VAH
o Schutzkleidung anlegen und Atemschutz
14.00 bis 18.00 Uhr
• „Generalprobe“ der praktischen Abschlussprüfung, d. h. incl.
o Ermitteln der richtigen Lösung nach RKI- und VAH-Liste
o Anlegen der Schutzkleidung
o Herstellen der Desinfektionslösung
o Flächendesinfektion
o fachgerechte Entsorgung des Abfalls
Tag 2: 9.00 bis 13.00 Uhr
• Praktische Prüfung,
o einzeln, zeitversetzt für jeden Teilnehmer
o ca. 45 Minuten
14.00 bis 16.00 Uhr
• Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
• Ausgabe der Zertifikate
Kosten
Die Teilnehmergebühr beträgt € 450,00 und schließt die praktische Prüfung ein.
Nicht eingeschlossen sind Fahrgeld, Übernachtung und Verpflegung.
Um den Lehrgang abzusichern, werden Sie gebeten, sich möglichst vier Wochen vorher verbindlich anzumelden und die Teilnehmergebühr zu entrichten. Um den Lehrgang nicht wegen Absagen ausfallen lassen zu müssen, gilt eine Stornogebühr von 100 %, wenn Sie die Teilnahme, egal aus welchem Grund (Krankheit, dienstliche oder familiäre Gründe) absagen müssen. Wenn der Lehrgang wegen höherer Gewalt vom Veranstalter abgesagt wird, werden Ihnen die Teilnehmergebühren komplett erstattet.