Der klassische Erste-Hilfe-Kurs für verschiedene Zielgruppen
Die Mindestanzahl von Ersthelfern in Firmen, Unternehmen, Kindertagesstätten oder Schulen wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und anwesend sein. Die Gebühren für den Lehrgänge werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger übernommen. Ggf. ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen behilflich sind. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von min. 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung / -Auffrischung wiederholt werden um den Status als „Betrieblicher Ersthelfer“ aufrecht zu erhalten.
Seit 01.01.2016 muss jeder PKW-, Roller-, Motorrad-, LKW-, Bus- und Taxiführerscheinanwärter (A, A1, A2, AM, B, BE, L, T, C und D) diesen Lehrgang besuchen. Für Vereine, Feuerwehren, etc. oder Privatpersonen eignet sicher dieser Lehrgang um vorhandenes Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen um im Notfall Hilfe leisten zu können.
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