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411 Wasserretter (Fachausbildung Wasserrettungsdienst)

Zielgruppe

Interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Ziele

Höhere Qualifizierung für den Wasserrettungsdienst durch die Ausbildung zum Wasserretter.

Voraussetzungen

  • die Ausbildung kann mit einem Mindestalter von 12 Jahren begonnen werden

  • Mitgliedschaft in der DLRG

  • ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)

  • Basisausbildung Einsatzdienste (401)

    Voraussetzungen zur Prüfung

  • Mitgliedschaft in der DLRG

  • Mindestalter von 16 Jahren am ersten Prüfungstag

  • ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)

  • gültiger Sanitätslehrgang A (331) oder gültige Sanitätsfortbildung (341) gemäß der zuständigen PO

  • Aufbaumodul „Umgang mit Rettungsmitteln“ (402)

  • Aufbaumodul „Schwimmen in fließenden Gewässern“ (403)

  • Aufbaumodul „Einsatz in Küstengewässern“ (404)

Lehrgangsdauer: 7 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie erstehilfe@unna.dlrg.de
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