Unsere Kurstermine
Praxisanleiter Fortbildung

Der interne Erlass zur Praxisanleitung nach dem PflBG des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales führt aus, dass die Fortbildungsverpflichtung von 24 Std. innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden muss..
Hierfür gilt der Nachweiszeitraum vom 15.06. des Jahres bis zum 14.06. des Folgejahres. Der Nachweiszeitraum umfasst damit kein kalendarisches Jahr, sondern wird im laufenden Jahr begonnen und nach 12 Monaten beendet.

Lehrgangsdauer: 8 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie ausbildung@drk-bonn.de
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