Unsere Kursangebote
BSH - Brandschutzhelfer - Trainer Fortbildung

Brandschutzhelfer sind in jedem Betrieb ein muss. Dieses wird durch folgende Gesetzte / Verordnungen gefordert:

  • Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG), §10 Abs. 2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
  • Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) "Notfallmaßnahmen"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) "ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 6.2 Branschutzhelfer"

Das Medical Education College bietet ihnen auch hier einen methodisch aktuell aufbereiteten Unterricht. Wir bieten einen teilnehmerorientierten theoretischen und praktischen Unterricht.

Lehrgangsdauer: 8 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
Bitte kontaktieren Sie info@bildungsakademie-nrw.de
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