Einweisung in die sachgerechte Handhabung eines AED-Gerätes §11 (1) Satz 2
Einweisung einer vom Betreiber beauftragten Person in die sachgerechte Handhabung eines Medizinproduktes nach § 11 (1) Satz 2 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte Betreiberverordnung – MPBetreibV).
Die Schulung befähigt die beauftragte Person des Betreibers, nach MPBetreibV §11 (2) Anwender in die Handhabung dieses Medizinproduktes einzuweisen.
Kursgebühren inkl. Anfahrt auf Anfrage. Besondere Schwerpunkte der Einweisung: Handhabung Ihres AED Gerätes Dauer der Einweisung: 5 UE (á 45 Minuten)