Einweisung in die sachgerechte Handhabung eines AED-Gerätes §11 (1) Satz 2
Einweisung einer vom Betreiber beauftragten Person
in die sachgerechte Handhabung eines Medizinproduktes
nach § 11 (1) Satz 2 der Verordnung über das Errichten,
Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
(Medizinprodukte Betreiberverordnung – MPBetreibV).
Die Schulung befähigt die beauftragte Person des Betreibers,
nach MPBetreibV §11 (2) Anwender in die Handhabung
dieses Medizinproduktes einzuweisen.
Kursgebühren inkl. Anfahrt auf Anfrage.
Besondere Schwerpunkte der Einweisung: Handhabung Ihres AED Gerätes
Dauer der Einweisung: 5 UE (á 45 Minuten)
Gültigkeit: 2 Jahre
Lehrgangsdauer: 5 UE