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Fachlehrgang zum/zur Rettungssanitäter/in inkl. staatlicher Prüfung

Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in

Die Tätigkeit des Rettungssanitäters ist ausgerichtet auf die Funktion als Transportführers eines Krankentarnsportfahrzeuges (KTW), er ist dabei verantwortlich für die Patientenbetreuung. Zusammen mit dem Rettungshelfer bildet er die Mindestbesatzung eines KTW. Der Rettungssanitäter kann auch als Fahrzeugführer eines Rettungstransportwagen (RTW) eingesetzt werden, dabei unterstützt er im Einsatz den Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter in der Notfallrettung.

Der Rettungssanitäter findet auch vermehrt seinen Tätigkeitsbereich im Qualifizierten privaten Krankentransport.

Zugangsvoraussetzungen

Nachfolgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Ausbildung zum Rettungshelfer und Rettungssanitäter erfüllt werden:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung (die Körperliche Eignung wird im Rahmen einer Medizinischen Untersuchung festgestellt. Diese muss vor Beginn der Ausbildung durch den Auszubildenden erfolgen.)

Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand, alternativ abgeschlossene Berufsausbildung

Amtliches Führungszeugnis, das bei Beginn nicht älter ist als 6 Monate

Bescheinigung über Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten, BG-anerkannter Anbieter, nicht älter als 1 Jahr)

Nachweis eines gültigen Impfschutzes (Hepatitis A und B, Masern)

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst 520 Stunden, die sich in 4 Module aufgliedern:

                        1)          Theoretische Ausbildung von mindestens 240 Unterrichtsstunden

                        2)          Klinikpraktikum von 80 Stunden in den Abteilungen Anästhesie und Notaufnahme in einem Krankenhaus

                        3)          Praktische Ausbildung von mindestens 160 Ausbildungsstunden in einer Lehrrettungswache. Es müssen dabei an mindestens 40 Einsätzen teilgenommen werden, wovon 20 Einsätze als Notfalleinsatz nachgewiesen werden müssen.

                        4)          Abschlusslehrgang von 40 Stunden

               5)      staatliche Prüfung

Lehrgangsdauer: 8 UE