Teilnahmevoraussetzungen
Anmeldeschluss: Muss Telefonisch erfragt werden
Die Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen müssen mit der Lehrgangsanmeldung vorgelegt werden. Liegen bis zum Anmeldeschluss nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, kann leider keine Lehrgangs- und Prüfungszulassung erfolgen.
Bei Nachweisen, die durch Belege im Berichtsheft erbracht werden, genügt die Vorlage zu Lehrgangsbeginn.