Als ermächtigte Stelle für die Erste-Hilfe-Ausbildung durch die QSEH der BG bieten wir Ihnen auch geeignete Fortbildungen in der Ersten-Hilfe an. Gemäß der DGUV-Vorschrift 1 müssen alle betrieblichen Ersthelfer im Zwei-Jahrestonus eine solche Fortbildung absolvieren, wir gestalten Ihnen diese modern, spannend und ganz im Rahmen Ihrer Wünsche und Ihres Arbeitsumfeldes. Im Rahmen der Fortbildungen gehen wir auf – für Ihr Unternehmen typische – Erkrankungen und Verletzungen ein. Gerne binden wir hierbei auch vermehrt Aspekte der psychischen Erste Hilfe ein.