Aus- und Fortbildung - kompetent vorbereitet sein

Wir kombinieren aktuelles Fachwissen, praxisnahe Fertigkeiten und realistische Übungen. So wird Dein Können sicher, souverän und sofort anwendbar.

Möchtest Du Deine Karriere aufwerten?
Dann werde Teil unseres Teams - als Erste-Hilfe Ausbilder kannst Du wertvolles Wissen weitergeben, Leben retten und Verantwortung übernehmen. Interesse? Wir beraten Dich gerne!

Teilnahmevoraussetzungen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“

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Brandschutzunterweisung

Sicherheit am Arbeitsplatz hat oberste Priorität.

- Brandschutzhelfer sichern im Ernstfall den Betrieb, unterstützen bei der Evakuierung und bekämpfen Entstehungsbrände.

Brandschutzhelfer durchlaufen eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und müssen ihr Wissen regelmäßig (innerhalb 3 Jahre) auffrischen.

Rechtsgrundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“.
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) §22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“.

 

Lehrgangsdauer: 5 UE