Sie haben einen AED in Ihrem Unternehmen?
Unterweisen Sie Ihre Ersthelferinnen und Ersthelfer gemäß den gesetzlichen Vorschriften mindestens jährlich in die Handhabung des Gerätes?
In der Ersten Hilfe-Aus & Fortbildung werden der Einsatz des AED und die generelle Bedienung der Geräte besprochen und trainiert. Zusätzlich müssen alle betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer über die genauen betriebsspezifischen Besonderheiten unterwiesen werden.
Diese Mitarbeiterunterweisung enthält Informationen zum Beispiel über gerätespezifische Details, besondere Einsatzszenarien, mögliche Wechselwirkungen beim Einsatz des AED mit Maschinen/ Anlagen und die Einbindung der Defibrillation in das betriebliche Notfallmanagement. Die Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 muss mindestens jährlich durchgeführt werden.
Wir bieten Ihnen die Durchführung dieser Unterweisung in Ihrem Unternehmen an.
Ab einer Teilnehmerzahl von zehn Personen führen wir die Unterweisung gerne in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung durch.