Erste Hilfe für Arzt-/Praxen und Pflegekräfte
Nach MD und dem §132 Abs. a SGB V sollen Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Hilfskräfte und der Pflege sowie den Ärzten verwandte Berufe mindestens jede zwei Jahre Ihre Erste Hilfe Kompetenzen auffrischen.
Lehrgangsdauer: 2 UE
Infos & Termine