Ein Brand stellt nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit und Leben dar, sondern kann auch innerhalb kürzester Zeit bedeutende Sachwerte zerstören. Viele Entstehungsbrände können noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr mit einfachen Mitteln gelöscht werden. Dadurch kann häufig ein größerer Schaden vermieden werden.
Dies haben die gesetzlichen Unfallversicherer frühzeitig erkannt und entsprechende Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann im Brandfall nicht nur Menschenleben retten, sondern ist gleichzeitig auch vorgeschrieben.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich dabei aus folgenden Rechtsgrundlagen:
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich meist aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung ist gemäß ASR A2.2 ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Je nach Art des Betriebs kann auch eine höhere Anzahl an Brandschutzhelfern sinnvoll sein.
Folgende Themen sind Inhalt der theoretischen Brandschutzhelferausbildung:
Alle drei bis fünf Jahre soll diese Ausbildung wiederholt werden, um die bestehenden Kenntnisse aufzufrischen. Besondere Ereignisse wie z.B. ein Brand im Betrieb können auch ein kürzeres Intervall sinnvoll erscheinen lassen.