Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres
Mindestens 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen:
- SDL-Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre) - wenn älter, dann Fortbildungsnachweise
- Antrag auf Zulassung zur Rettungshelfer Prüfung - beigefügte Anlage ist zwingend zu verwenden!
- Original ärztliches Attest – nicht älter als drei Monate – beigefügte Anlage ist zwingend zu verwenden! – Die Anlage mit den Kriterien zur gesundheitlichen Eignung ist dem untersuchenden Arzt mit vorzulegen!
- Kopie Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschulabschluss)
- Original vom Bürgeramt beglaubigte Kopie des Personalausweises
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „N“ (einfaches Führungszeignis), bei Lehrgangsbeginn nicht älter als drei Monate im Original
Formularvorlagen werden mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.
Wir schicken die Unterlagen gesammelt zur Landesschule.
Abgabe der Unterlagen bis zum 01.04.2026
Sollten die o.a. Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen, ist eine Zulassung/Teilnahme am Lehrgang nicht möglich. Stornogebühren werden erhoben!