Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres
Mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen:
- SDL oder Betriebssanitäter Zeugnis – wenn älter als zwei Jahre, ist der Nachweis über regelmäßige Fortbildung und Einsatz im San-Dienst nötig
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Original
- Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses im Original. Es werden nur Beglaubigungen durch die Bürgerämter anerkannt
Spätestens zu Lehrgangbeginn müssen vorliegen:
- ärztliches Attest über die körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung der Rettungshelfertätigkeit - im Original, nicht älter als drei Monate
- Nachweis (Zeugnisse) über mindestens einen Hauptschulabschluss bzw. einen entsprechenden Bildungsstand, oder eine abgeschlossene Ausbildung
- Führungszeugnis Belegart "N" im Original - nicht älter als sechs Monate
Formularvorlagen werden mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.
Sollten die o.a. Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen, ist eine Zulassung/Teilnahme am Lehrgang nicht möglich. Stornogebühren werden erhoben!