Für den Erhalt der Qualifikation Betriebssanitäter:in ist es verpflichtend (DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention §27 Abs. 6), sich innerhalb von drei Jahren fortzubilden.
Fortbildung
Grundsätzlich werden die lebensrettenden Maßnahmen aufgefrischt und in der Umsetzung gefestigt. Darüber hinaus können wir auch auf die Arbeitssituation und spezielle Gefährdungen in Ihrem Unternehmen eingehen und Ihr Mitarbeiter:innen dazu auch speziell schulen.