Unsere Kurse
Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende

Um eine reibungslose Dokumentation und Abrechnung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zu ermöglichen, erfragen Sie vor einer Anmeldung die für Ihr Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer und geben diese in der Anmeldung mit an.

Wird die Berufsgenossenschaft und Ihre Mitgliedsnummer vorab mit eingegeben, können wir Ihrem Betrieb vorab ein BG Kostenübernahmeformular zusenden was Sie bitte gespempelt und unterschrieben zum Kurs mitbringen.

(WIchtig) Für Unternehmen der Berufsgenossenschaften BGN, BGW und der UK NRW muss die Kostenübernahme im Vorfeld beantragt werden.

Link: Antrag BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Link: Antrag BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Link: Antrag Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende gilt als Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev), und wird somit für Fahrschüler aller Führerscheinklassen vom Strassenverkehrsamt anerkannt.

Wir akzeptieren folgende Karten

Lehrgangsdauer: 9 UE