Für den Betrieb
Die Mindestanzahl von Ersthelfern in Firmen, Unternehmen, Pflegeinstitutionen, Kindertagesstätten oder Schulen wird durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger geregelt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen ausgebildet und anwesend sein.
Die Gebühren für die Lehrgänge werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder vom Unfallversicherungsträger übernommen. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss in Abständen von mindestens 2 Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung oder -Auffrischung wiederholt werden, um den Status als „Betrieblicher Ersthelfer“ aufrecht zu erhalten.
Dieser Kurs ist nach §19 der Fahrerlaubnisverordnung auch für den Führerscheinerwerb gültig
| Kursdauer: | 9 UE a 45 Min (7,5 Stunden inkl. Pausen) |
| Teilnehmerzahl: |
Mindestdens 10 TN, maximal 20 TN. Raumgröße etwa: 4 Quadratmeter pro Teilnehmer + 10 m² für den Dozenten |
| Kosten: |
Die Kosten werden für betriebliche Erste-Hilfe Kurse meist von der BG oder der Unfallkasse übernommen. Die TN im Bereich Privat oder bezogen auf den Führerschein sind Selbstzahler. Bitte entnehmen Sie den Betrag der Online-Anmeldung. Wir beraten sie gerne. |
| Kursort: |
In unseren Schulungsräumen oder Inhouse in Ihrem Unternehmen. Kommen wir zu Ihnen, berechnen wir einmalig eine Anfahrtspauschale hessenweit von 60,-€ / Kurstag, ausserhalb Hessen bundesweit 0,70€ / Doppelkilometer. Sonderabsprachen sind möglich. |
| Kursschwerpunkte: | – Auffinden einer Person – Kontrolle der Vitalfunktionen – Absichern der Unfallstelle – Absetzen des Notrufs – Stabile Seitenlage – Beatmung – Herz-Lungen-Wiederbelebung – Schock – Wundversorgung/Verbände – Umgang mit Knochenbrüchen – Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden – Verätzungen – Vergiftungen – zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten |