Unser Kursangebot |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zu den von uns angebotenen Kursen aus den Bereichen Erste-Hilfe und Wasserrettungsdienst, die in unseren Schulungsräumen stattfinden bzw. von uns organisiert und durchgeführt werden, gelangen Sie gleich unterhalb durch anklicken der gewünschten Kursart. In der Kursübersicht können Sie sich dann auch online anmelden. Wenn Sie einen "geschlossenen" Inhouse-Kurs in Ihren Räumlichkeiten bzw. durch Sie organisiert anfragen möchten, nutzen Sie bitte den Link "Anforderung eines eigenen Kurses für Betriebe/Vereine/Schulen" ganz unten. Aktuelle Hinweise mit Stand vom 18.02.2021 : Mit Inkrafttreten der Coronaschutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 können wir Ihnen im begrenzten Maß wieder Erste-Hilfe-Kurse anbieten. Demnach können Erste-Hilfe-Kurse stattfinden, soweit sie berufsbezogen sind. Dies ist der Fall, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen für die berufliche Tätigkeit vorgeschrieben sind, z.B. für Ersthelfer in Unternehmen, Erste-Hilfe-Kurse im Rahmen der Pflegeausbildung, des Medizinstudiums, des Lehrerstudiums oder auch für die Qualifikation von Berufskraftfahrern (Aufzählung nicht abschließend). Schulungen in Erster Hilfe, die für den Erwerb einer Fahrerlaubnis vorgeschrieben sind, können stattfinden, sofern der Fahrschulunterricht zum Erwerb dieser Fahrerlaubnis stattfinden darf. Das ist aktuell nur erlaubt, wenn aus berufsbedingten Gründen eine Fahrerlaubnis erworben werden muss. Berufsbedingt erforderlich ist der Unterricht z.B.:
Dient die Fahrausbildung nur dem Zweck, künftig mit dem Kraftfahrzeug zur Arbeit fahren zu können, ist diese Ausbildung nicht »berufsbedingt« im Sinne dieser Vorschrift. Die Fahrschulausbildung ist in diesen Fällen also nicht zulässig. Auf Anfrage führen Erste-Hilfe FreshUP Kurse in unserem virtuellen Klassenzimmer durch. (zum Beispiel für Pflegedienste oder Einrichtungen der stationären Pflege gemäß Qualitätsprüfungs-Richtlinie QPR des MDK). Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. Diese Online-Kurse können derzeit allerdings nicht zum Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 19 FeV für Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Führerscheinklassen sowie gemäß §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Ersthelfer im Betrieb) genutzt werden. Vorgenannte Hinweise unterliegen ständigen Änderungen, je nach aktuell gültiger Corona-Schutzverordnung und Entwicklung der Pandemie. Wir werden versuchen Sie an dieser Stelle stets aktuell zu informieren. Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel.: 03525-529678 oder Mail: ausbildung@asb-riesa.de zur Verfügung. Die aktuelle Coronaschutzverordnung für Sachsen finden Sie HIER.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|