Brandschutzhelferausbildung gem. § 10 ArbSchG
Rechten und Pflichten
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein wichtiger Bestandteil, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Die Anforderungen an Brandschutzhelfer werden in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. aufgeführt. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgeschrieben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen. Durch die Teilnahme an unserer Ausbildung für Brandschutzhelfer kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung. Nach der Ausbildung sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Hierzu stehen uns Übungslöscher und eine entsprechende Trainingseinrichtung zur Verfügung.

Wer kommt für die Ausbildung in Frage?
- Mitarbeiter im Bereich der Arbeitssicherheit - Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben - Hausmeister und haustechnisches Personal - Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Betriebshelfer (Ausbildung in Erster Hilfe) sind für die Funktion nicht geeignet, da diese im Schadensfall andere Aufgaben übernehmen sollen.
Inhalt
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers Bedeutung des Brandschutzes Betriebssicherheitsverordnung Grundlagen der Verbrennung Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel Vorbeugender baulicher Brandschutz, Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 1 -3 Brandverhütungsmaßnahmen Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder Abwehrender Brandschutz Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch und entsprechende Schutzmöglichkeiten Unterstützung des Brandschutzbeauftragten Flucht- und Rettungswege in Gebäuden Taktik der Brandbekämpfung Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit einem Zertifikat der Firma Supprimo über die bestandene Ausbildung zum Brandschutzhelfer |