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AED Erstinbetriebnahme - MPBetreibV §5

AED Erstinbetriebnahme

Nach §5 Medizinprodukte-Betreiber Verordnung (MPBetreibV)

Bevor Sie Ihren Defibrillator betreiben dürfen, ist eine Erstinbetriebnahme durch eine vom Hersteller befugte Person durchzuführen.

Bei der Erstinbetriebnahme wird das Gerät bei Ihnen vor Ort zum ersten Mal in Betrieb genommen und getestet.

Des weiteren wird eine für dieses Gerät beauftragte Person speziell in die Handhabung und den Umgang mit dem Gerät eingewiesen.

Es erfolgt die Anlage eines Gerätebuches in dem die Erstinbetriebnahme und alle Einweisungen dokumentiert werden.

Lehrgangsdauer: 2 UE
Derzeit sind keine Termine für diesen Kurstyp festgesetzt.
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