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DGUV 112-190 - Atemschutz Ausbildung (Filtergeräte)

Grundausbildung gem. DGUV Regel 112-190 (Tragen von Atemschutz-Filtergeräten)

Vorraussetzung Träger von Filtergeräten:

           Themen theoretische Unterweisung:

  • –  Zweck des Atemschutzes,

  • –  Regelwerke für Atemschutz, Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,

  • –  Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe,

  • –  Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,

  • –  Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte,

  • –  Belastung durch Atemschutzgeräte,

  • –  Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Filtergeräte,

  • –  Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter,

  • –  Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs,

  • –  Wahrnehmen des Filterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes),

  • –  Instandhaltung, z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung,

  • –  Entsorgung.

  • Praktische Übungen

    Trageübung mit angelegtem Filtergerät unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen. Hierzu gehören unter anderem das Anlegen des Gerätes, die Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses und eine Gewöhnungsübungen.

    Dauer der Unterweisung

    Für die Dauer der Erstunterweisung sind erfahrungsgemäß ca. 4 Stunden (inkl. aller Pausen) vorzusehen.

Lehrgangsdauer: 5 UE
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